Seit jeher gehört es zu unseren Grundsätzen, dass jeder Partner seine eigenen Klienten betreut, ihnen grundsätzlich unter Ausschluss der übrigen Partner verantwortlich ist und auf eigene Rechnung arbeitet. Dem liegt die Idee zugrunde, dass letztlich der Klient, und nicht eine interne Zuweisungsregel, entscheiden soll, wen er zum Anwalt seines Vertrauens wählen will. Gleichwohl bleiben die Vorteile einer grösseren Kanzleistruktur erhalten: Das teamorientierte Arbeiten, wenn sich dies nach Art und Grösse des Projektes als sinnvoll erweist; die Stellvertretung; die Eigenbeschränkung auf bestimmte Rechtsgebiete; die rasche Greifbarkeit eines Netzwerkes; die Einholung anderer Meinungen; und, durchaus gewichtig, über Jahrzehnte gewachsene gemeinsame Überzeugungen über die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit.