Recht der Unternehmung
U.a. Beratung, Planung, Gestaltung und ggf. Beurkundung folgender Geschäfte:
- Gesellschaftsgründungen
- Kapitalveränderungen
- Redigierung von Statuten, Organisations- und Geschäftsreglementen
- Verträge unter Gesellschaftern und Gesellschaften (z.B. Aktionärbindungsverträge, einfache Gesellschaften, Zusammenarbeitsverträge)
- Unternehmenskäufe
- Umstrukturierungen (Fusion, Betriebsspaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung)
- Unternehmensnachfolge
- Personalreglemente und Arbeitsrecht
- Lizenz-, Vertriebs- und Agenturverträge
- Sanierungen
- Liquidationen
- Klagen aus gesellschaftsrechtlicher Verantwortlichkeit
- Handelsregisterrechtliches
- Obligationenrecht (sh. auch Vertragsrecht)
- Bankrecht
- Einklagung und Eintreibung von vertraglichen Ansprüchen und Forderungen
- Beurkundungen (sh. Notariat)
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