Als öffentliche Notare des Kantons St. Gallen redigieren, beurkunden und beglaubigen wir Rechtsakte.
Mitherausgeber und Mitautoren eines Standardwerks zum Beurkundungsrecht, entwerfen und beurkunden wir insbesondere massgeschneiderte letztwillige öffentliche Verfügungen (Testamente) und Ehe- und Erbverträge für die Rechtsnachfolge des Einzelnen, befassen wir uns mit Vermögensverträgen nach dem Partnerschaftsgesetz, gründen wir Gesellschaften und Stiftungen, redigieren wir griffige Statuten (einschliesslich Änderungen derselben), führen wir Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen durch, wirken wir massgeblich bei Umstrukturierungen von Unternehmen mit (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen) und beurkunden wir weitere Geschäfte, welche nach dem Gesetz zwingend zu beurkunden sind (z.B. Bürgschaften und die Auflösung von Gesellschaften, aber auch die Übertragung von GmbH-Anteilen nach deutschem Recht) oder bei denen sich die Beurkundungsform sonst als zweckmässig erweist (z. B. Patientenverfügungen).